Amtsanmaßung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Kompetenzanmaßung | ||
+ | * Kompetenzüberschreitung | ||
+ | * Machtausweitung | ||
+ | * Machtergreifung | ||
* Mandatsträger | * Mandatsträger | ||
+ | * Putsch | ||
+ | * Rechtsordnungsbruch | ||
+ | * Verfassungsbruch | ||
+ | * Zuständigkeit | ||
+ | * Zuständigkeitsanmaßung | ||
+ | * Zuständigkeitsüberschreitung |
Aktuelle Version vom 2. Juli 2019, 19:40 Uhr
Eine Amtsanmaßung ist das Vortäuschen einer Amtsträgereigenschaft und/oder das scheinbare durchführen von Amtshandlungen durch nicht Berechtigte.
Auch wenn dieser Topos in der Literatur und der Realität ("Der Hauptmann von Köpenick" von Carl Zuckmeyer), vor allem von Verbrechern, bekannt ist, ist die mit weitem Abstand wichtigste Konstellation die Amtsanmaßung von Personen, die bereits Amtsträger oder Mandatsträger sind, ihre durch die Rechtsordnung bestimmten und begrenzten Kompetenzen dabei aber überschreiten.
Siehe auch
- Amtsträger
- Grundordnungsbruch
- Grundordnungsverletzung
- "Klimanotstand"
- Kompetenzanmaßung
- Kompetenzüberschreitung
- Machtausweitung
- Machtergreifung
- Mandatsträger
- Putsch
- Rechtsordnungsbruch
- Verfassungsbruch
- Zuständigkeit
- Zuständigkeitsanmaßung
- Zuständigkeitsüberschreitung