Selbstausweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen.
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Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat sich auf diese Weise quasi selbst ausgewiesen.
  
 
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist.
 
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist.

Version vom 18. Juli 2019, 21:00 Uhr

Eine Selbstausweisung ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat sich auf diese Weise quasi selbst ausgewiesen.

Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist.

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