stehlen durch wählen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. August 2019, 12:57 Uhr
stehlen durch wählen bezeichnet ein Stehlen durch missbräuchliche Ausübung eines Wahlrechts, um sich entgegen den Grundsätzen der Freiheitlichen Grundordnung Eigentum anderer zu verschaffen. Fast immer findet eines solches Stehlen dadurch statt, dass eine Partei im Vorfeld einer Wahl verspricht, das Vermögen öffentlicher Kassen zugunsten ihrer Wähler zu veruntreuen, und dies dann nach der Wahl umsetzt. Es findet also eine Kollussion zwischen Wählern und Gewählten zulasten Dritter statt.
Siehe auch
- Bedingungsloses Grundeinkommen
- Diebstahl
- Kollussion
- Machtmissbrauch
- Sozialbetrug
- Veruntreuung
- Wählerbestechung