Landschaftsverschandelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. August 2019, 12:50 Uhr
Landschaftsverschandelung ist die optische Verschandelung einer Landschaft. Eine solche kann das Ergebnis sein u.a. von:
- Rodung des ursprünglichen Bewuchses und Pflanzung von Monokulturen
- Tagebaue
- Aufstellung von Windkraftanlagen
- Aufstellung von Solarkraftwerken
- Bau von Pumpspeicherkraftwerken
- Bau von Hochspannungsleitungen
- Bau von Brücken
- Bau von Straßen
- Sonstige Bautätigkeit, insbesondere Vernichtung der ursprünglichen Landschaft zugunsten von Gemeinden oder Gewerbegebieten
Ein Teil dieser Landschaftsverschandelungen sind unter Naturschutzgesichtspunkten als Naturzerstörungen unterschiedlichen Ausmaßes einzuordnen. Nur bei Tagebauen, deren Renaturierung nach Beendigung des Abbaus geplant ist, ist die Zerstörung vorübergehend.
Landschaftsverschandelung und die Freiheitliche Grundordnung
Die Freiheitliche Grundordnung gibt den Staatsbürgern direkt und explizit erhebliche Möglichkeiten, eine Landschaftsverschandelung zu verhindern bzw. deren Ausmaß zu bestimmen.
Siehe auch
- Energiepflanze
- Landschaften zu Kraftwerken
- Mountaintop Removal Mining
- Renaturierung
- Windräder statt Wälder