Pflichten von Refugienten: Unterschied zwischen den Versionen
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* ihre Kinder mit Blick auf eine Rückkehr zu erziehen, sie die Sprache, die Geschichte, die Kultur, die Verhältnisse etc. ihres Heimatstaates bzw. ihrer Heimatregion zu lehren | * ihre Kinder mit Blick auf eine Rückkehr zu erziehen, sie die Sprache, die Geschichte, die Kultur, die Verhältnisse etc. ihres Heimatstaates bzw. ihrer Heimatregion zu lehren | ||
* zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder ihren Refugientenstatus zu beenden und in ihre Heimatregion oder ihren Heimatstaat zurückzukehren | * zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder ihren Refugientenstatus zu beenden und in ihre Heimatregion oder ihren Heimatstaat zurückzukehren |
Version vom 18. August 2019, 21:57 Uhr
Pflichten von Refugienten sind spezielle Pflichten, die Refugienten zusätzlich zu ihren Bürgerpflichten und Lebenspflichten haben.
Dies sind insbesondere:
- umfassende und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber den Behörden zu machen
- Eigene Mittel für den Lebensunterhalt und Unterbringung aufzuwenden (soweit möglich) und solche zu erarbeiten
- detailliert und sorgfältig zu analysieren, warum sie Refugienten sind
- auf dem Laufenden zu bleiben bzgl. ihres Heimatstaates
- mit hohem Einsatz, bis zum Einsatz des eigenen Lebens als Soldat o.ä., daran mitzuwirken, dass der Grund für den Refugientenstatus beendet wird
- ihre Kinder mit Blick auf eine Rückkehr zu erziehen, sie die Sprache, die Geschichte, die Kultur, die Verhältnisse etc. ihres Heimatstaates bzw. ihrer Heimatregion zu lehren
- zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder ihren Refugientenstatus zu beenden und in ihre Heimatregion oder ihren Heimatstaat zurückzukehren
- einen stetigen Nachweis (mindestens quartalsweise) gegenüber den zuständigen Behörden über die Ausführung der oben aufgeführten Pflichten zu führen
Siehe auch
- Bürgerpflicht
- Lebenspflicht
- Refugient
- Reziprozität
- Rückkehrzentrum
- Selbstverantwortung
- Selbstzuständigkeit