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Etwas ist ausschließlich dann politisch, wenn es eine Öffentliche Angelegenheit betrifft und strikt im Rahmen der Freiheitlichen Grundordnung, der landesspezifischen Freiheitlichen Grundordnung und der legitimen sonstigen Rechtsnormen bleibt. Betrifft es Öffentliche Angelegenheiten und ist nicht in diesem Rahmen, so handelt sich um ein Verbrechen. In diesen Fällen ist "politisch" der falsche Begriff und "verbrecherisch" der richtige.
Aus diesen beiden Gründen wird der Begriff häufig falsch verwendet, entweder betrifft es keine Öffentliche Angelegenheit oder es ist ein Verbrechen gemeint.
== Siehe auch ==