Retorsion

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Der Begriff Retorsion bezeichnet eine legitime Gegenmaßnahme gegen ein Rechtssubjekt, insbesondere auch gegen einen Staat, welcher sich eine Pflichtverletzung – ggf. auch gegen übergeordnete Grundsätze der Fairness – hat zuschulden kommen lassen. Die Retorsion soll das Rechtssubjekt veranlassen, die Pflichtverletzung, die ihrerseits ein Handeln oder Unterlassen sein kann, zu beenden und evtl. Schäden zu begleichen, so dass eine Heilung (im rechtlichen Sinne) der Situation stattfindet.

Beispiele für Pflichtverletzungen / Fairnessverletzungen und entsprechende Retorsionen:

  • Ein Staat A verschmutzt einen Fluss, der in den Staat B weiterfließt. Staat B verhängt Wirtschaftssanktionen oder Einführzölle gegen Staat A.
  • Staat A weigert sich, straffällige Staatsangehörige des Staates A von Staat B zurückzunehmen. Staat B verrechnet die entstehenden Kosten für die Kosten der Strafverfolgung und der Gefängnisunterbringung der Straftäter mit der Entwicklungshilfe für Staat A.

Siehe auch

  • Ersatzvornahme
  • Kommissarische Verwaltung
  • Steuerretorsion
  • Völkerrecht