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Emissionverlagerung

Eine Emissionsverlagerung ist die Verlagerung von Emissionen an einen anderen Ort, z.B. einen anderen Staat. Eine solche Verlagerung kann beabsichtigt sein, beispielsweise durch Umzug eines Sägewerks aus der Innenstadt in ein Gewerbegebiet außerhalb der Stadt.

Sie kann aber auch ohne explizite Absicht geschehen, insbesondere dann, wenn die Sachverhalte vorher nicht ausreichend analysiert worden sind, d.h., wenn die Wirkungen n. Ordnung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur die Wirkungen 1. Ordnung (die direkten Wirkungen).

Verlagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen

Im Rahmen der Bemühungen um die Reduktion der Kohlenstoffdioxidemissionen (CO2-Emissionen) zielen viele (angedachte, geforderte) gesetzliche Vorschriften darauf ab, diese lokal, in einem Staat oder innerhalb der Vertragsstaaten der "EU", zu reduzieren. Hierbei wird häufig nicht bedacht oder nicht berücksichtigt, dass als Folge solcher Vorschriften eine gleich große oder sogar umfangreichreichere Emission stattdessen in anderen Staaten zustande kommt.

Strikte Emissionsvorschriften oder letztlich ähnlich wirkende Kohlenstoffdioxidsteuern können beispielsweise bewirken, dass lokal Stahlwerke geschlossen werden, dafür aber in anderen Staaten neue gebaut werden oder zumindest mehr produzieren, so dass im Ergebnis die Emissionen nicht sinken, sondern sogar, aufgrund geringerer Effizienz andernorts, erhöht werden. In solchen Fällen werden nicht nur die Emissionen nicht gesenkt, sondern es wird die Industrie (teilweise) zerstört, entsprechende Arbeitsplätze vernichtet und die Abhängigkeit vom Ausland erhöht.

(Bei Produktionen, bei denen eine Kohlenstoffdioxidemission nicht zu vermeiden ist, wäre es am besten, diese im eigenen Staat zu konzentrieren, da man dann am meisten Einfluss auf die Emissionen hat, z.B. durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen).

Siehe auch