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Landschaften zu Kraftwerken

Landschaften zu Kraftwerken ist eine Slogan-artig formuliertes Konzept, ganze Landschaften dauerhaft in Kraftwerke zu verwandeln bzw. in Flächen zur Gewinnung von Energieträgern.

Tagebaue, die nach Ende des Abbaus renaturiert werden, fallen dementsprechend nicht unter diesen Begriff.

Beispiele sind u.a.:

  • Windkraftanlagen (genauer: Parks dieser)
  • Solarkraftwerke
  • Großflächiger Anbau von Energiepflanzen
  • Gezeitenkraftwerke
  • Wasserkraftwerke an künstlichen Stauseen
  • Pumpspeicherkraftwerke

Gefordert werden solche Landschaftsumwandlungen (einige davon sind im Einzelfall eher als Landschaftvernichtungen einzuordnen), mit Ausnahme von Wasserkraftwerken, vor allem von Personen, Parteien und sonstigen Organisationen, die sich gemäß ihrer Selbstdarstellung als "links", "ökologisch", "naturschützend" o.ä. präsentieren. Sie haben dazu teilweise hohe Subventionen rechtlich verankert und das Baurecht sowie Naturschutzrecht und Landschaftschutzrecht in einer solchen Weise modifiziert, dass der Vorrang der Landschaftsumwandlung vor allen anderen Interessen oder anderen gesetzlichen Zielen sichergestellt ist.

Ein Teil der begünstigten Betreiber entsprechender Anlagen bzw. haben den treibenden Parteien und Organisationen Gelder gespendet.

Ein Teil der Subventionen wird auch dazu eingesetzt, den Widerstand vor Ort zu vermindern, z.B. in dem von den Betreibern entsprechender Anlage jährliche Zahlungen in die kommunalen Haushalte der am meisten betroffenen Gemeinden geleistet werden.

Rechtliche Situation

Da die meisten Verfassungen keine speziellen Regelungen bzgl. Landschaften enthalten, oder wenn, diese den Themenkreis meist an Umweltbehörden oder Landschaftsschutzbehörden delegieren ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Staatsbürger, sind die Möglichkeiten der Staatsbürger, gegen solche Landschaftsumwandlungen vorzugehen, meist entweder nicht vorhanden oder nur sehr gering.

Diese Situation zu ändern, erfordert entsprechende Erweiterungen der Rechtsordnung. Ein besonderes Problem hierbei ist, dass die lokal ansässige Bevölkerung u.U. andere Interessen hat als die weiter entfernte. Lokal kann beispielsweise die Befürwortung von Monokulturen von Energiepflanzen, insbesondere im Falle hoher Subventionen, durchaus attraktiv sein.

Siehe auch