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Verwirkung

1.577 Bytes hinzugefügt, 20:23, 20. Jan. 2020
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Eine '''Verwirkung''' ist die Aufhebung eines Rechtes oder eines Rechtsstatus aufgrund eines entsprechenden Rechtsordnungsbruchs oder als einer der Rechtsfolgen eines Rechtsordnungsbruchs. Die Aufhebung kann auf Dauer sein oder zeitlich beschränkt sein.

Von der Verwirkung muss die Nichtigkeit (rechtliche Vernichtung) unterschieden werden, diese besteht meist von Anfang an.

Beispiele für Verwirkungen:
* Verwirkung eines Amtes oder Mandates durch Bruch der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung
* Verwirkung der Staatsangehörigkeit durch (schwere) Verbrechen
* Verwirkung des Rechtes, nach Insolvenzbetrug Geschäftsführer einer GmbH zu sein
* Verwirkung der Meinungsfreiheit (Publikationsfreiheit) durch schweren Missbrauch derselben

Verwirkungen sind ein schwerwiegendes Mittel, um die Staatsbürger, sonstigen Bürger und Menschen eines Territoriums vor negativen Auswirkungen von Rechtsbrechern zu schützen. Verwirkungen sind nicht mit einer Strafe zu verwechseln, eine solche wird meist auch verhängt.

== Verwirkungen im Privatrecht ==
Im Privatrecht kann es auch Verwirkungen geben, insbesondere bei nicht-Einhaltung von Fristen.

== Siehe auch ==
* Amtsträgerpflichten
* Amtsverwirkung
* Berufsverbot
* Bürgerpflicht
* [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html Grundgesetz Artikel 18 (Verwirkung von Grundrechten)]
* Mandatsträgerpflichten
* Mandatsverwirkung
* Nichtigkeit
* Reziprozität
* Staatsangehörigkeitsverwirkung
* [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__70.html Strafgesetzbuch § 70 Anordnung des Berufsverbots]
* Verjährung