Wirtschaftsankurbelungslüge
Die Wirtschaftsankurbelungslüge ist die Einordnung von Behauptungen, dass bestimmte Staatsausgaben "die Wirtschaft" "ankurbeln" würden, als Lüge bzw. grob tendenziöse Aussage, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Der Hintergrund dieser Einordnung sind regelmäßig wiederkehrende Aussagen von Politikern, diese oder jene Staatsausgabe sein jetzt notwendig, "um die Wirtschaft anzukurbeln". Häufig wird dabei über Bande gespielt, indem NGOs oder Lobby-Organisationen Forderungen aufstellen, die dann nachfolgend von Politikern übernommen werden. Die entsprechenden Ausgaben kommen hierbei meist nur einer oder nur wenigen Branchen zugute. In der Außendarstellung wird häufig von "Konjunkturpolitik" gesprochen, um diesen Vorhaben einen seriös klingenden Anstrich zu geben.
Die Wirksamkeit konjunkturpolitischer Maßnahmen
Generell gibt es keine Nachweise klar positiver Auswirkungen entsprechender Maßnahmen; wenn es sie gäbe, würde man sie ja auch weltweit in strukturierter Weise ständig anwenden. Die Gründe hierfür sind:
- Das notwendige Geld wird den Bürgern, den eigentlichen Leistungserbringern und eigentlichen wirtschaftlich Tätigen, vorher bzw. durch die Inflationssteuer weggenommen, sie können es daher nicht wirksamer einsetzen.
- Die Ausgaben kommen meist nur wenigen Branchen zugute
- Zeitliche Verzögerung: Bis z.B. große Bauvorhaben wirklich umgesetzt werden, vergehen oft Jahre. Die Konjunktur dagegen ändern sich monatlich.
Es gibt nur eine bekannte Maßnahme, die kurzfristig und in größerem Stil etwas bewirken kann im Sinne eines Vorzieheffektes: Die zeitlich begrenzte Herabsetzung der Mehrwertsteuer. Die zeitliche Begrenzung führt zu Vorzieheffekten und da die Mehrwertsteuer auf den größten Teil der Wirtschaft wirkt, sind die Gesamteffekte groß. Auch der Multiplikatoreffekt ist sehr groß, da die Bürger ein Vielfaches der Summe ein eigenem Geld einsetzen. Da diese Maßnahme es den Politikern aber nicht erlaubt, Klientelpolitik zu betreiben, wird sie meist nicht durchgeführt.
Rechtliche Einordnung
Grundsätzlich sind staatliche Ausgaben zu minimieren, es dürfen nur solche verursacht werden, die aufgrund der Staatspflichten im engeren Sinne notwendig sind. Zwar ist der generelle Wohlstandswunsch der meisten Staatsbürger ein legitimes Staatsziel, jedoch sind staatliche Stellen dabei auf die Rahmensetzung, die Ermöglichung wirtschaftlicher Tätigkeit, auf die Forschung etc. beschränkt. Direkte wirtschaftliche Maßnahmen dagegen sind vollständig ausgeschlossen, zumal sie in der Praxis in der Summe eher negative Folgen haben.
Siehe auch
- Aktivismus
- Blindleistung
- Klientelismus
- Klientelpolitik
- Konjunkturpolitik
- Lobbyismus
- Propaganda
- rent seeking
- Strohfeuer
- über Bande spielen