Geschäftsführung ohne Auftrag

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Eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist das Agieren als Geschäftsführer/in für jemanden anderes, ohne mit dieser Tätigkeit beauftragt worden zu sein.

Beispiel: Es droht die Überflutung eines Haues, die Bewohner sind aber nicht vor Ort und nicht erreichbar. Durch Anlieferung von Sandsäcken und kostenpflichtige Anordnung dieser kann eine Überflutung wahrscheinlich verhindert werden. Beauftragt ein Nachbar dies, ohne selbst damit beauftragt worden zu sein, handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.

Die Kosten und Risiken der Geschäftsführung ohne Auftrag trägt nicht der/die Geschäftsführer/in, sondern der durch diese Aktivität Begünstigte. Allerdings müssen die Maßnahmen sachlich und vom Umfang und Preis her gerechtfertigt sein.

Anmerkung: Der Begriff "Geschäftsführer" ist in diesem Zusammenhang nicht zu verwechseln mit dem Geschäftsführer einer GmbH.

Siehe auch

  • Ersatzvornahme

Weblinks