Mandatszeitbeschränkung

Aus Buergerwiki
Version vom 30. Juli 2019, 21:07 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Mandatszeitbeschränkung''' ist eine zeitliche Beschränkung der maximalen Dauer der Ausübung eines Mandates durch eine Person. Der Grund für Mandat…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Mandatszeitbeschränkung ist eine zeitliche Beschränkung der maximalen Dauer der Ausübung eines Mandates durch eine Person.

Der Grund für Mandatszeitbeschränkungen liegt darin begründet, dass die Menschheitserfahrungen zeigen, dass Mandate Ämter im Zweifelsfalle immer zum eigenen Gunsten missbraucht werden, dass die Urteilsfähigkeit im Zweifelsfalle durch zunehmende Realitätsentkopplung abnimmt und dass quasi-feudale Abhängigkeits- und Unterstützungsnetzwerke geschaffen werden, die im groben Widerspruch zur eigentlichen Aufgabenstellung des jeweiligen Amtes stehen. Es soll das Entstehen einer Herrschaftskaste im Keim erstickt werden.

Um eine Umgehung zu vermeiden bzw. um das Prinzip noch grundsätzlicher durchzusetzen, ist eine Verallgemeinerung sinnvoll, in der in die Berechnung der bisherigen Mandatszeiten alle Mandatszeiten, Amtszeiten sowie Zeiten, in denen eine Person für eine Organisation tätig ist, die unter staatlicher (Mit-)Kontrolle steht, aufaddiert werden und des Weiteren die zeitgleiche Ausübung mehrerer Mandate und Ämter verboten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Person alle paar Jahre in verschiedenen Ämtern, Mandaten etc. tätig ist und auf diese Weise das Verbot de facto umgeht.

Siehe auch

  • Ämterhäufung
  • Amtszeitbeschränkung
  • Asymmetriebrechung
  • Funktionärsfeudalismus
  • Gewaltenverschränkung
  • Herrschaftskaste
  • Machtmissbrauch
  • Mandatshäufig
  • Mandatszeitbeschränkung
  • Neofeudalismus
  • Parteiendiktatur
  • Parteienherrschaft