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Amtszeitbeschränkung

Version vom 30. Juli 2019, 21:08 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Siehe auch)
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Eine Amtszeitbeschränkung ist eine zeitliche Beschränkung der maximalen Dauer der Ausübung eines Amtes durch eine Person.

Ein bekanntes Beispiel ist die Beschränkung der Amtszeit der US-Präsidentschaft auf 2 Amtsperioden, also 8 Jahre.

Der Grund für Amtszeitbeschränkungen liegt darin begründet, dass die Menschheitserfahrungen zeigen, dass Ämter im Zweifelsfalle immer zum eigenen Gunsten missbraucht werden, dass die Urteilsfähigkeit im Zweifelsfalle durch zunehmende Realitätsentkopplung abnimmt und dass quasi-feudale Abhängigkeits- und Unterstützungsnetzwerke geschaffen werden, die im groben Widerspruch zur eigentlichen Aufgabenstellung des jeweiligen Amtes stehen. Es soll das Entstehen einer Herrschaftskaste im Keim erstickt werden.

Um eine Umgehung zu vermeiden bzw. um das Prinzip noch grundsätzlicher durchzusetzen, ist eine Verallgemeinerung sinnvoll, in der in die Berechnung der bisherigen Amtszeiten alle Amtszeiten, Mandatszeiten sowie Zeiten, in denen eine Person für eine Organisation tätig ist, die unter staatlicher (Mit-)Kontrolle steht, aufaddiert werden und des Weiteren die zeitgleiche Ausübung mehrerer Mandate und Ämter verboten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Person alle paar Jahre in verschiedenen Ämtern, Mandaten etc. tätig ist und auf diese Weise das Verbot de facto umgeht.

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