Ausländermindeststeuer
Eine Ausländermindeststeuer ist eine Steuerhöhe, die Ausländer mindestens zahlen müssen, solange sie in einem Land niedergelassen sind, welches nicht ihr Heimatland ist. Der Zweck dieser Mindeststeuerhöhe ist es, zu verhindern, dass die entsprechenden Ausländer von den Staatsbürgern teilweise oder ganz alimentiert werden müssen; eine solche Alimentation verstößt nämlich gegen das generelle Diebstahlsverbot, in Deutschland ausgedrückt durch Artikel 14 des Grundgesetzes. Die Höhe wird daher typischerweise so hoch festgelegt oder höher, dass die Höhe der zurechenbaren Steuereinzahlungen mindestens so hoch ist wie der entsprechende, rechnerische Anteil an den Staatsausgaben (Gesamtstaatsausgaben / Anzahl Einwohner). Denn jede Person, die weniger einzahlt als diese Summe, wird de facto mindestens teilweise alimentiert.
In Deutschland wäre die Größenordnung einer Ausländermindeststeuer ca. 1.500 Euro pro Person und Monat. Bei der Berechnung der zurechenbaren, gezahlten Steuern müssen nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die indirekten oder mehrfach indirekten Steuern berücksichtigt werden, also z.B. die Mehrwertsteuer oder die Energiesteuern, die die Transportunternehmen zahlen, die gekaufte Waren in den Supermarkt bringen.
Sind die zurechenbar gezahlten Steuern geringer als die Ausländermindeststeuer, so muss die Differenz als direkte Steuerzahlung gezahlt werden.
Zahlungspflichtig wären alle Ausländer, auch Kinder oder Rentner.
Umsetzung von Ausländermindeststeuern
In den meisten Staaten gibt es solche nicht, auch in Deutschland nicht.