Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für strafmündige Kinder, Jugendliche und ggf. Heranwachsende, welches im Allgemeinen geringere Strafen als das normale Strafrecht vorsieht. Häufig wird auch die Persönlichkeit der (mutmaßlichen) Täter in besonderem Maße geschützt.
Die Einzelheiten sind je nach Staat unterschiedlich geregelt.
Jugendstrafrecht und die Freiheitliche Grundordnung
Die Freiheitliche Grundordnung beinhaltet auch das Konzept des Jugendstrafrechts. Sie überlässt die detaillierte Ausformung in hohem Maße der landesspezifischen Grundordnung, Verfassung und Gesetzgebung.
Da allen Erfahrungen nach das Jugendstrafrecht aber häufig zur Täterbelohnung und Täterverhätschelung eingesetzt wurde und wird (hauptsächlich von Linken), ist die Standardvorgabe, dass das Jugendstrafrecht nur dann zum Einsatz für Heranwachsende kommen kann, wenn es keine Vorstrafen gibt, und auch dann nur bei maximal 5% aller Strafzumessungen. In allen anderen Fällen wird das normale Strafrecht angewendet. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist ausschließlich durch Staatsbürgerentscheid möglich.
Siehe auch
- Täterbelohnung
- Täterverhätschelung