Klientelsteuer

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Eine Klientelsteuer ist eine aufgrund einer nicht legitimen formalen Rechtsnorm erzwungene Zahlung zugunsten nicht der Steuerkasse, sondern einer Klientel. Der Begriff der Steuer ist insofern zwar formal / steuerrechtlich nicht korrekt, gibt aber die wirtschaftliche Wirkung aus Sicht der Zahler wieder.

Eine Klientelsteuer ist häufig nur ein Teil einer Zahlung.

Die nicht-Legitimität der entsprechenden Rechtsnorm ist häufig nicht vollständig, sondern nur partiell. Beispielsweise ist es legitim, eine systematische, sicherheitstechnische Überprüfung von Fahrzeugen anzuordnen. Werden aber unnötig häufige oder unnötig aufwändige Überprüfungen vorgeschrieben, so ist dieses Zu-viel nicht legitimiert und die dafür entstehenden, zwangsweisen Kosten als Klientelsteuer einzustufen.

Beispiele für Klientelsteuern:

  • Erzwungene Beauftragung von Energieausweisen
  • Zu häufige technische Überprüfungen, z.B. von Fahrzeugen, Feuerlöschern, Heizungen
  • Zu hohe Preise für Medikamente

Klientelsteuern kommen vor allem durch Lobbyismus einer entsprechenden Klientelgruppe bzw. durch Kollusion zwischen dieser und den Machtinhabern vor; bzw. letztere versuchen die Stimmer der Klientelgruppe zu "kaufen" durch das Versprechen, entsprechende Rechtsnormen (Unrechtsnormen genaugenommen) einzuführen.

Der Schaden durch Klientelsteuern ist insgesamt erheblich.

Siehe auch

  • Befangenheit
  • Inflationssteuer
  • Klientelismus
  • Kollusion
  • Lobbyismus
  • rent seeking
  • Stationäre Piraterie
  • Stationäres Banditentum
  • Stimmenkauf
  • Tributsteuer