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Eine '''Kohlenstoffdioxidsteuer''' ist eine [[Sündensteuer]], eine Untervariante der Lenkungssteuern, die die Emission von Kohlenstoffdioxid besteuert oder, ersatzweise, die Erzeugung oder den Import von Stoffen (z.B. Erdöl), die zur einer solchen Emission führen könnten.
== Energiesteuer als de facto Kohlenstoffdioxidsteuer ==
Eine Energiesteuer für zur Verbrennung bestimmten Kohlenwasserstoffe (Erdgas, Benzin, Diesel, Kerosin etc.) ist de facto auch eine Kohlendstoffdioxidsteuer.
In Deutschland werden auf diese Weise beispielsweise ca. 328 Euro pro Tonne CO<sub>2</sub>-Emission an Steuern bezahlt, wenn der Brennstoff Benzin ist, ein Wert, der um ein Vielfaches über den sonst üblichen Preisen / Kosten für CO<sub>2</sub>-Emissionsrechte (ca. 25 Euro pro Tonne) liegt (Anm.: In Verletzung der Steuersystematik wird auf die Energiesteuer noch die Mehrwertsteuer erhoben, daher wird die Gesamtsumme als Energiesteuer berücksichtigt).
Würden die aus Gerechtigkeitsgründen unlegitimierbaren Energiesteuern gelöscht werden und nur eine Kohlenstoffdioxidsteuer in Höhe der aktuellen CO<sub>2</sub>-Emissionsrechte erhoben und des weiteren die Steuersystemstik eingehalten, die keine Steuern auf Steuern erlaubt,
== Siehe auch ==