Hauptmenü öffnen

Änderungen

Selbstausweisung

151 Bytes hinzugefügt, 20:59, 18. Jul. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen.
 
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist.
== Siehe such ==
* Ausweisung
* [[maximal tolerierte, relative Verbrechensintensität]]