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Eine '''Emissionsverlagerung''' ist die Verlagerung von Emissionen an einen anderen Ort, z.B. einen anderen Staat. Eine solche Verlagerung kann beabsichtigt sein, beispielsweise durch Umzug eines Sägewerks aus der Innenstadt in ein Gewerbegebiet außerhalb der Stadt.
Sie kann aber auch ohne explizite Absicht geschehen, insbesondere dann, wenn die Sachverhalte vorher nicht ausreichend analysiert worden sind, d.h., wenn die Folgen Wirkungen n. Ordnung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur die Folgen Wirkungen 1. Ordnung (die direkten FolgenWirkungen).
== Verlagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen ==