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Selbstausweisung

5 Bytes hinzugefügt, 20:35, 29. Jul. 2019
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Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat sich auf diese Weise quasi selbst ausgewiesen.
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. gegenüber einem Menschen ist.
== Siehe such ==
* Ausweisung
* [[maximal tolerierte, relative Verbrechensintensität]]

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