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→Identifikationszentrum und die Freiheitliche Grundordnung
Die Rechtssystematik der Freiheitliche Grundordnung unterteilt das Hoheitsgebiet, das Gesamtterritorium explizit in mehrere Teilterritorien, in denen jeweils z.T. andere Rechtsnormen gelten.
Solange die Identität nicht zweifelsfrei positiv und unabhängig von der entsprechenden Person und ihrer Familie und anderen Befangenen geklärt ist, bleibt der Aufenthalt im Identifikationszentrum bestehen; eine Ausreise in den Staat, aus dem die Einreise erfolgte, ist jederzeit freiwillig möglich (solange kein Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt).Erfolgt keine positive Identifikation innerhalb angemessener Zeit, wird die Person ausgewiesen, es sei denn, sie wäre in dem Staat, aus dem sie unmittelbar eingereist ist [[schwerwiegend bedroht]].
Die Staatsbürger haben einen unmittelbaren Anspruch darauf, dass nur Menschen in das Hauptterritorium einreisen, deren Identität zweifelsfrei geklärt ist und die eine legitime Aufenthaltserlaubnis haben.