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Adoptionsverfügung

1.011 Bytes hinzugefügt, 19:27, 14. Aug. 2019
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Eine '''Adoptionsverfügung''' ist eine Verfügung seitens eines Elternteils oder beider Eltern, die eine ggf. erforderliche Adoption der Kinder regelt. Der Begriff ist vom Begriff Patientenverfügung abgeleitet.

Eine Adoptionsverfügung kann eine Vielzahl von Aspekten einer Adoption regeln, insbesondere:
* Wer mit welcher Priorität als Adoptionseltern in Frage kommt
* Wer nicht als Adoptionseltern in Frage kommt
* Wer in die Entscheidung mit eingebunden werden soll
* Welche Personen oder Organisationen die Auswahl der Adoptionseltern vornehmen sollen

== Rechtliche Situation ==
Es ist nicht bekannt, ob es Adoptionsverfügungen gibt oder ob sie in einer Rechtsordnung geregelt sind.

== Adoptionsverfügung und die Freiheitliche Grundordnung ==
Die Freiheitliche Grundordnung kennt das Konzept der Adoptionsverfügung, da sie den Bürgern immer einen großen Freiraum für eigene Entscheidungen lässt.

Siehe auch
* Adoption
* Ehe
* Inobhutnahme
* Kindergrabbing
* Kinderheim
* Obhut
* Rechtssphäre

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