Selbstausweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) (→Siehe such) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen. | Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen. | ||
+ | |||
+ | Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist. | ||
== Siehe such == | == Siehe such == | ||
* Ausweisung | * Ausweisung | ||
* [[maximal tolerierte, relative Verbrechensintensität]] | * [[maximal tolerierte, relative Verbrechensintensität]] |
Version vom 18. Juli 2019, 20:59 Uhr
Eine Selbstausweisung ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen.
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans ggü. einem Menschen ist.