Selbstausweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroff…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise | + | Eine '''Selbstausweisung''' ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat sich auf diese Weise quasi selbst ausgewiesen. |
+ | |||
+ | Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans gegenüber einem Menschen ist. | ||
== Siehe such == | == Siehe such == | ||
* Ausweisung | * Ausweisung | ||
+ | * [[maximal tolerierte, relative Verbrechensintensität]] |
Aktuelle Version vom 29. Juli 2019, 20:35 Uhr
Eine Selbstausweisung ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat sich auf diese Weise quasi selbst ausgewiesen.
Im echten, engeren Sinn gibt es aber keine Selbstausweisung, da eine Ausweisung ein hoheitliches Handeln eines Staatsorgans gegenüber einem Menschen ist.