lügen durch verschweigen: Unterschied zwischen den Versionen
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Lügen durch verschweigen ist dem ÖR in Deutschland gemäß §11 (Auftrag) des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien verboten; es besteht eine explizite Pflicht, umfassend, objektiv und ausgewogen zu berichten, mit dem Ziel der guten Information der Bürger. | Lügen durch verschweigen ist dem ÖR in Deutschland gemäß §11 (Auftrag) des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien verboten; es besteht eine explizite Pflicht, umfassend, objektiv und ausgewogen zu berichten, mit dem Ziel der guten Information der Bürger. | ||
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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2019, 21:54 Uhr
lügen durch verschweigen ist das Falsch-Darstellen eines Sachverhaltes durch verschweigen wesentlicher Teilfacetten des Sachverhaltes. Lügen durch verschweigen ist eine sehr häufige Form des Lügens, insbesondere im Kontext der Öffentlichen Kommunikation.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland
Lügen durch verschweigen ist dem ÖR in Deutschland gemäß §11 (Auftrag) des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien verboten; es besteht eine explizite Pflicht, umfassend, objektiv und ausgewogen zu berichten, mit dem Ziel der guten Information der Bürger.
Diesen Pflichten wird nicht im rechtlich und von der Rechtsordnung zwingend gebotenem Maße nachgekommen.
Siehe auch
- Desinformation
- Informationspflichten
- lügen
- lügen mit Zahlen
- Propaganda
- Verlogenheit