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Ein '''Öffentlich-rechtlicher Rundfunk''' (Abk. ÖR) ist ein Rundfunk, der rechtlich öffentlich-rechtlich konstituiert ist, also nicht weder privatrechtlich, aber auch nicht noch als Behörde.
== Deutschland ==
Er muss daher unverzüglich und rückwirkend weitgehend liquidiert bzw. privatisiert werden. Hierauf hat jede/r Staatsbürger/in einen unmittelbaren Anspruch, denn es herrscht ein vollständiges Verbot grundordnungs-, verfassungs- und strafrechtsbrechender Aktivitäten Öffentlicher Organe oder Organisationen, zu denen der ÖR zu zählen ist.
Zu diesem Themenkomplex gibt es zwar eine Reihe von Gerichtsurteilen, da die Richter aber befangen sind, da sie von befangenen Politikern berufen wurden, sind alle diese Urteile unlegitimiert und damit von Anfang an und rückwirkend nichtig. Zur Zeit gibt es in Deutschland kein einziges Gericht, welches bzgl. dieser Fragestellungen legitimiert ist, ein Urteil zu fällen; solche Gerichte müssten erst von Grund auf neu konzipiert, eingerichtet und direkt oder indirekt von den Staatsbürgern besetzt werden (an den bisherigen Parlamenten und Parteien vorbei, da diese Befangen befangen sind).
== Siehe auch ==