Ausländer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Ausländer''' ist ein Mensch in Bezug auf einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht hat.
 
Ein '''Ausländer''' ist ein Mensch in Bezug auf einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht hat.
  
In den meisten Staaten werden Menschen, die neben (einer) anderen Staatsangehörigkeit(en) auch die Staatsangehörigkeit des Staates selbst  haben Doppelstaatler, Mehrfachstaatler), rechtlich nicht als Ausländer behandelt. Es kann aber sein, dass sie in bestimmten Fällen doch anders behandelt werden, vor allem im Falle schwerer Verbrechen, die einen Entzug der Staatsbürgerschaft zur Folge haben kann, gegebenenfalls mit anschließender Ausweisung.
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In den meisten Staaten werden Menschen, die neben (einer) anderen Staatsangehörigkeit(en) auch die Staatsangehörigkeit des Staates selbst  haben (Doppelstaatler, Mehrfachstaatler), rechtlich nicht als Ausländer behandelt. Es kann aber sein, dass sie in bestimmten Fällen doch anders behandelt werden, vor allem im Falle schwerer Verbrechen, die einen Entzug der Staatsbürgerschaft zur Folge haben kann, gegebenenfalls mit anschließender Ausweisung.
  
 
Der Begriff des Inländers ist nicht der Gegenbegriff oder Komplementärbegriff zum Begriff des Ausländers, sondern bezeichnet alle Menschen, die im Inland rechtmäßig wohnhaft sind.
 
Der Begriff des Inländers ist nicht der Gegenbegriff oder Komplementärbegriff zum Begriff des Ausländers, sondern bezeichnet alle Menschen, die im Inland rechtmäßig wohnhaft sind.

Version vom 23. Juli 2019, 13:19 Uhr

Ein Ausländer ist ein Mensch in Bezug auf einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht hat.

In den meisten Staaten werden Menschen, die neben (einer) anderen Staatsangehörigkeit(en) auch die Staatsangehörigkeit des Staates selbst haben (Doppelstaatler, Mehrfachstaatler), rechtlich nicht als Ausländer behandelt. Es kann aber sein, dass sie in bestimmten Fällen doch anders behandelt werden, vor allem im Falle schwerer Verbrechen, die einen Entzug der Staatsbürgerschaft zur Folge haben kann, gegebenenfalls mit anschließender Ausweisung.

Der Begriff des Inländers ist nicht der Gegenbegriff oder Komplementärbegriff zum Begriff des Ausländers, sondern bezeichnet alle Menschen, die im Inland rechtmäßig wohnhaft sind.

Siehe auch

  • Doppelstaatler
  • Doppelte Staatsbürgerschaft
  • "EU"-Ausländer
  • jeder ist Ausländer, fast überall
  • Migrant
  • staatenlos