Selbstausweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juli 2019, 21:21 Uhr
Eine Selbstausweisung ist eine Handlung, meist ein Verbrechen, die aufgrund entsprechender Rechtsnormen auch eine Ausweisung nach sich zieht; die betroffene Person hat auf diese Weise de facto selbst ausgewiesen.