Pflichten von Refugienten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Lebenspflicht
 
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Version vom 18. Juli 2019, 21:45 Uhr

Pflichten von Refugienten sind spezielle Pflichten, die Refugienten zusätzlich zu ihren Bürgerpflichten und Lebenspflichten haben.

Dies sind insbesondere:

  • umfassende und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber den Behörden zu machen
  • Eigene Mittel für den Lebensunterhalt und Unterbringung aufzuwenden (soweit möglich) und solche zu erarbeiten
  • detailliert und sorgfältig zu analysieren, warum sie Refugienten sind
  • auf dem Laufenden zu bleiben bzgl. ihres Heimatstaates
  • mit hohem Einsatz, bis zum Einsatz des eigenen Lebens als Soldat o.ä., daran mitzuwirken, dass der Grund für den Refugientenstatus beendet wird.
  • ihre Kinder mit Blick auf eine Rückkehr zu erziehen, sie die Sprache, die Geschichte, die Kultur, die Verhältnisse etc. ihres Heimatstaates bzw. ihrer Heimatregion zu lehren
  • zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder ihren Refugientenstatus zu beenden und in ihre Heimatregion oder ihren Heimatstaat zurückzukehren
  • einen stetigen Nachweis (mindestens quartalsweise) gegenüber den zuständigen Behörden über die Ausführung der oben aufgeführten Pflichten zu führen

Siehe auch