Bürger zu Behörden: Unterschied zwischen den Versionen

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Behörden werden durch die Rechtsordnung in Kombination mit ihren Aufsichtsorganen (meist Parlamente sowie von diesen kontrollierte obere Behörden, z.B. Ministerien) gesteuert, im Zweifelsfall sehr detailliert.
 
Behörden werden durch die Rechtsordnung in Kombination mit ihren Aufsichtsorganen (meist Parlamente sowie von diesen kontrollierte obere Behörden, z.B. Ministerien) gesteuert, im Zweifelsfall sehr detailliert.
  
Das Konzept "Bürger zu Behörden" sieht dementsprechend vor, die Selbstautonomie der Bürger maximal zu beschränken und die Bürger durch die Rechtsordnung in Kombination mit einer hoheitlichen Befehlsgewalt durch entsprechende Behörden zu steuern.
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Das Konzept "Bürger zu Behörden" sieht dementsprechend vor, die Selbstautonomie, die Selbstbestimmung der Bürger maximal zu beschränken und diese durch die Rechtsordnung in Kombination mit einer hoheitlichen Befehlsgewalt durch entsprechende Behörden zu steuern.
  
 
In der Praxis gibt es eine hohe Neigung seitens der Machtausübenden, den Grad der Steuerung der Bürger durch entsprechenden Umbau der Rechtsordnung stetig zu steigern. U.a. hat dies eine Verrechtlichung und in der weiteren Konsequenz eine zunehmende, potenzielle Kriminalisierung der Bürger zur Folge.
 
In der Praxis gibt es eine hohe Neigung seitens der Machtausübenden, den Grad der Steuerung der Bürger durch entsprechenden Umbau der Rechtsordnung stetig zu steigern. U.a. hat dies eine Verrechtlichung und in der weiteren Konsequenz eine zunehmende, potenzielle Kriminalisierung der Bürger zur Folge.

Version vom 20. Juli 2019, 17:28 Uhr

Bürger zu Behörden ist ein Slogan-artig formuliertes Konzept, Bürger, insbesondere Staatsbürger, analog zu Behörden unter eine vollständige Kontrolle durch die Gesetzgeber zu stellen.

Behörden werden durch die Rechtsordnung in Kombination mit ihren Aufsichtsorganen (meist Parlamente sowie von diesen kontrollierte obere Behörden, z.B. Ministerien) gesteuert, im Zweifelsfall sehr detailliert.

Das Konzept "Bürger zu Behörden" sieht dementsprechend vor, die Selbstautonomie, die Selbstbestimmung der Bürger maximal zu beschränken und diese durch die Rechtsordnung in Kombination mit einer hoheitlichen Befehlsgewalt durch entsprechende Behörden zu steuern.

In der Praxis gibt es eine hohe Neigung seitens der Machtausübenden, den Grad der Steuerung der Bürger durch entsprechenden Umbau der Rechtsordnung stetig zu steigern. U.a. hat dies eine Verrechtlichung und in der weiteren Konsequenz eine zunehmende, potenzielle Kriminalisierung der Bürger zur Folge.

Rechtliche Einordung

Dieses Konzept ist vollständig und unauflösbar unvereinbar mit der Freiheitlichen Grundordnung, der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz.

Es zu fordern oder gar umzusetzen, ist ein schweres Verbrechen.

Vielmehr sind in dieser Rechtsordnung die Staatsbürger diejenigen, die der Souverän sind und die nur in eng umgrenzten Kontexten durch die Rechtsordnung beschränkt werden dürfen.

Siehe auch

  • Bürger
  • Kriminalisierung
  • Obrigkeit
  • Selbstautonomie
  • Überverrechtlichung
  • Untertan
  • Verrechtlichung