politisch: Unterschied zwischen den Versionen
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Etwas ist ausschließlich dann politisch, wenn es eine Öffentliche Angelegenheit betrifft und strikt im Rahmen der Freiheitlichen Grundordnung, der landesspezifischen Freiheitlichen Grundordnung und der legitimen sonstigen Rechtsnormen bleibt. Betrifft es Öffentliche Angelegenheiten und ist nicht in diesem Rahmen, so handelt sich um ein Verbrechen. In diesen Fällen ist "politisch" der falsche Begriff und "verbrecherisch" der richtige. | Etwas ist ausschließlich dann politisch, wenn es eine Öffentliche Angelegenheit betrifft und strikt im Rahmen der Freiheitlichen Grundordnung, der landesspezifischen Freiheitlichen Grundordnung und der legitimen sonstigen Rechtsnormen bleibt. Betrifft es Öffentliche Angelegenheiten und ist nicht in diesem Rahmen, so handelt sich um ein Verbrechen. In diesen Fällen ist "politisch" der falsche Begriff und "verbrecherisch" der richtige. | ||
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Version vom 1. Februar 2020, 19:36 Uhr
politisch ist das Adjektiv zu Politik und bedeutet, Politik, also Öffentliche Angelegenheiten, betreffend.
Etwas ist ausschließlich dann politisch, wenn es eine Öffentliche Angelegenheit betrifft und strikt im Rahmen der Freiheitlichen Grundordnung, der landesspezifischen Freiheitlichen Grundordnung und der legitimen sonstigen Rechtsnormen bleibt. Betrifft es Öffentliche Angelegenheiten und ist nicht in diesem Rahmen, so handelt sich um ein Verbrechen. In diesen Fällen ist "politisch" der falsche Begriff und "verbrecherisch" der richtige.
Aus diesen beiden Gründen wird der Begriff häufig falsch verwendet, entweder betrifft es keine Öffentliche Angelegenheit oder es ist ein Verbrechen gemeint.
Siehe auch
- Öffentliche Angelegenheiten
- Politik
- Private Angelegenheiten
- res privata
- res publica
- Sphäre der Öffentlichen Angelegenheiten
- Sphäre der Politik
- Verbrechen
- verbrecherisch