Tributsteuer
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Eine Tributsteuer ist eine in der formalen Rechtsform einer Steuer gekleideter Tribut, d.h., eine erzwungene Zahlung, die nicht für legitime Zwecke verwendet wird, sondern von den Machthabern willkürlich verwendet wird, meist für eigene Zwecke.
Siehe auch
- Klientelsteuer
- Tribut