Verbot von Entscheidungen potenziell Befangener
Das Verbot von Entscheidungen potenziell Befangener ist ein zentrales Grundprinzip der Freiheitlichen Grundordnung, der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung sowie generell ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Dieses Grundprinzip hat seinen Ursprung darin, dass die Menschheitserfahrung mit Entscheidungen Befangener schlecht bis sehr schlecht sind, dass eine solche Entscheidungsbefugnis auf Dauer praktisch immer dazu verwendet wird, übergeordnete Werte und Prinzipien zugunsten egoistischer Eigeninteressen der Entscheidungsträger zurückzustellen bzw. zu verraten.
Potenziell befangen ist jemand, der/die Entscheidungen für andere treffen kann, insbesondere für Bürger, und hierbei die Möglichkeit hat, eigene Interessen (bzw. die der eigenen Familie, Freunde, Bekannte oder sonstiger relevanter Personen oder Organisationen, z.B. Parteien) zu befördern.
Oder anders ausgedrückt handelt es sich beim Verbot von Entscheidungen potenziell Befangener um ein Verbot von Entscheidungen von Personen oder Organisationen, die sich in Interessenkonflikten befinden.
Konkrete Einzelverbote
- Verbot, über das eigene Gehalt zu entscheiden
- Verbot, die eigene Entscheidungskompetenz zu ändern, insbesondere, sie auszuweiten
- Verbot, das eigene Budget festzusetzen
- Verbot, sich selbst - direkt oder indirekt - zu kontrollieren
- Verbot, die Aufsichtsgremien, die einen beaufsichtigen, auf anderen Wegen als durch die eigene Leistung zu beeinflussen
- Verbot, die Berufungsgremien, die einen berufen, auf anderen Wegen als durch die eigene Leistung zu beeinflussen
- Verbot, die Beförderungsgremien, die einen ggf. befördern, auf anderen Wegen als durch die eigene Leistung zu beeinflussen
- Verbot, Staatsorgane zu beaufsichtigen
- Verbot, das Budget von Staatsorganen (mit-)festzulegen, denen man selbst angehört
- Verbot der Exekutive, an der Gesetzgebung (Legislative) mitzuwirken (außer in Form eines Informationsaustausches auf Anfrage der Legislative)
- Verbot der Gewaltenverschränkung
Tatsächliche Umsetzung des Verbots in Deutschland
Da dieses Verbot eines der wirkmächtigsten Grundprinzipien ist, um den Schaden, den Machtgierige anrichten können, zu begrenzen, wurde es schon immer in all seinen Teilfacetten scharf von Machtorientierten bekämpft und systematisch nicht in die formale Rechtsordnung übernommen.
Dementsprechend finden sich in der Rechtsordnung nur wenige Fragmente dieses Grundprinzips, insbesondere:
- die Möglichkeit, Richter wegen einer "Besorgnis der Befangenheit" abzulehnen
- das Verbot, aber nur in einigen Gemeindeordnungen, von Angestellten oder Beamten der Gemeindeverwaltung, gleichzeitig Mitglied des Stadtrates zu sein
Siehe auch
- Besorgnis der Befangenheit
- Interessenkonflikt
- Kompetenz-Kompetenz