Verbot des Aufbaus einer Überwachungsinfrastruktur

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Das Verbot des Aufbaus einer Überwachungsinfrastruktur ist ein striktes Verbot der Freiheitlichen Grundordnung, die gewährleisten soll, dass ein rechtsordnungsbrechender Umbau dieser Grundordnung in eine Unrechtsordnung erschwert wird. Denn eine Überwachungsinfrastruktur ist einer der zentralen Bausteine einer Unrechtsordnung bzw. Diktatur. Ist sie bereits vor der Schaffung einer Unrechtsordnung vorhanden, ist die Einrichtung einer solchen erheblich vereinfacht.

Jeder Versuch, eine Überwachungsinfrastruktur aufzubauen, ist mit hohen Strafen belegt. Amts- und Mandatsträger werden sofort ihrer Ämter und Mandate enthoben, sie haben diese verwirkt.

Beispiele für Überwachungsinfrastrukturen

  • Mitprotokollieren von Telekommunikationsdaten (Metadaten (z.B. wer wird angerufen, Uhrzeit) und eigentlichen Daten (Inhalt des Gespräches))
  • Mitprotokollieren und/oder senden von Fahrzeugdaten
  • Automatisches Lesen von Fahrzeugkennzeichen
  • Videoüberwachung
  • Tagging von Photos und Videos mit Personendaten (wer ist auf dem Bild etc.)

Siehe auch

  • Amtsträgerenthebung
  • Freiheitliche Grundordnung
  • Mandatsträgerenthebung
  • Unrechtsordnung