Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Ein Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Abk. ÖR) ist ein Rundfunk, der rechtlich öffentlich-rechtlich konstituiert ist, also weder privatrechtlich noch als Behörde.

Deutschland

Rechtliche Situation

Die Freiheitliche Demokratische Grundordnung sowie das Grundgesetz schreiben keinen ÖR vor; ganz im Gegenteil widerspricht ein ÖR in massiver Weise den Grundwerten und Grundprinzipien der Deutschen Rechtsordnung. Sie verbieten die Existenz eines beschränkten ÖR aber auch nicht.

Der ÖR in der jetzigen (2019) Fassung ist aber in Bezug auf eine Vielzahl von Aspekten fundamental unlegitimiert und unlegitimierbar im Sinne der Deutschen Rechtsordnung:

  • Der ÖR steht maßgeblich unter der Kontrolle von Politikern
  • Die Zwangsgebühren sind ein Mehrfaches zu hoch (Verletzung von Grundgesetz Artikel 14)
  • Die Organisation ist für eventuell legitimierbare Aufgaben viel zu groß und ungeeignet strukturiert
  • Der ÖR wird maßgeblich für Marketing und Propagandazwecke von Politikern verwendet
  • Der ÖR hat einen viel zu hohen Einfluss im Verhältnis zu den legitimen Aufgaben
  • Der ÖR kommt seinen rechtlich fixierten Aufgaben z.T. de facto gar nicht oder nur sehr schlecht nach

Er muss daher unverzüglich und rückwirkend weitgehend liquidiert bzw. privatisiert werden. Hierauf hat jede/r Staatsbürger/in einen unmittelbaren Anspruch, denn es herrscht ein vollständiges Verbot grundordnungs-, verfassungs- und strafrechtsbrechender Aktivitäten Öffentlicher Organe oder Organisationen, zu denen der ÖR zu zählen ist.

Zu diesem Themenkomplex gibt es zwar eine Reihe von Gerichtsurteilen, da die Richter aber befangen sind, da sie von befangenen Politikern berufen wurden, sind alle diese Urteile unlegitimiert und damit von Anfang an und rückwirkend nichtig. Zur Zeit gibt es in Deutschland kein einziges Gericht, welches bzgl. dieser Fragestellungen legitimiert ist, ein Urteil zu fällen; solche Gerichte müssten erst von Grund auf neu konzipiert, eingerichtet und direkt oder indirekt von den Staatsbürgern besetzt werden (an den bisherigen Parlamenten und Parteien vorbei, da diese befangen sind).

Siehe auch

  • Informationspflichten Öffentlicher Organe
  • Meinungsaufpressung
  • Meinungsfreiheit
  • Propaganda
  • Propagandaministerium
  • Verbot von Entscheidungen Befangener