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Pflichten von Refugienten

557 Bytes hinzugefügt, 21:31, 29. Jan. 2020
Siehe auch
Dies sind insbesondere:
* umfassende und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber den Behörden zu machen
* Eigene eigene Mittel für den Lebensunterhalt und Unterbringung aufzuwenden (soweit möglich) und solche zu erarbeiten
* detailliert und sorgfältig zu analysieren, warum sie Refugienten sind
* auf dem Laufenden zu bleiben bzgl. ihres Heimatstaates
* mit hohem Einsatz, bis zum Einsatz des eigenen Lebens als Soldat o.ä., daran mitzuwirken, dass der Grund für den Refugientenstatus beendet wird.
* ihre Kinder mit Blick auf eine Rückkehr zu erziehen, sie die Sprache, die Geschichte, die Kultur, die Verhältnisse etc. ihres Heimatstaates bzw. ihrer Heimatregion zu lehren
* zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder ihren Refugientenstatus zu beenden und in ihre Heimatregion oder ihren Heimatstaat zurückzukehren
* sich die Grundwerte, Grundprinzipien sowie umfassende Kenntnisse der Umsetzungen der Freiheitlichen Grundordnung anzueignen, zu verinnerlichen, zu übernehmen, zu propagieren, umzusetzen, ihren Kindern zu vermitteln und sich von allen damit in Konflikt stehenden Ideologien loszusagen, insbesondere [[Linksideologie| Linksideologien]], [[Clanideologie]]n und sonstigen faschistischen Ideologien, insbesondere religionsfaschistosche Ideologien
* einen stetigen Nachweis (mindestens quartalsweise) gegenüber den zuständigen Behörden über die Ausführung der oben aufgeführten Pflichten zu führen
* Lebenspflicht
* [[Refugient]]
* Reziprozität
* [[Rückkehrzentrum]]
* [[Schwerwiegend Bedrohte]]
* Selbstverantwortung
* Selbstzuständigkeit

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