646
Bearbeitungen
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
→Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland
Lügen durch verschweigen ist dem ÖR in Deutschland gemäß §11 (Auftrag) des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien verboten; es besteht eine explizite Pflicht, umfassend, objektiv und ausgewogen zu berichten, mit dem Ziel der guten Information der Bürger.
Diesen Pflichten wird nicht im rechtlich und von der Rechtsordnung zwingend gebotenem Umfang Maße nachgekommen.
== Siehe auch ==