"Europäische Union"
Die "Europäische Union" (Abk. "EU") ist das Vertragswerk der "EU"-Vertragsstaaten sowie einige auf Basis dieses Vertragswerkes ins Leben gerufene Organisationen.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe "Europäisch" und "Union"
Da Europa mehr Staaten umfasst, z.B. Norwegen und die Schweiz, als die "EU" Mitglieder hat, ist der Begriff "europäisch" nicht den Realitäten entsprechend, sondern anmaßend und vereinnahmend.
Der Begriff der "Union" suggeriert / insinuiert ein völkerrechtliches Subjekt etwa im Sinne der Vereinigten Staaten von Amerika (United States of Amerika). Die "EU" ist aber nichts dergleichen.
Verwendung des Begriffes auf dieser Internetpräsenz
Der Begriff wird in Anführungszeichen gesetzt, da sowohl der Begriff "europäisch" grob und vorsätzlich irreführend ist als auch der Begriff der "Union". Gemäß den Grundsätzen dieser Internetpräsenz werden irreführende Begriffe, Propagandabegriffe und/oder mit der Realität nicht übereinstimmende Begriffe nicht verwendet. Da dies in Ermangelung eines geeigneten Begriffes bzgl. dieser Thematik nicht möglich ist, einen realitätsnormierten Begriff zu verwenden, wird stattdessen der Begriff (und auch seine Abkürzung "EU") in Anführungszeichen gesetzt, um anzudeuten, dass der Begriff irreführend ist.
Siehe auch
- Begriffskonfusion
- Begriffsmanipulation
- Bürgerhölle
- Bürokratie
- EUdSSR
- Funktionärsdiktatur
- Funktionärsparadies
- Funktionärspfuhl
- Imperium
- Machtkonzentration
- Neusprech
- Organisierte Verantwortungslosigkeit
- realitätsnormiert
- VSE
- Zentralismus
Weblinks
- Bryan Hayes: „EU“: Warum der Europäische Gerichtshof („EUGH“) nicht legitimiert ist, Tichys Einlick, 22.03.2019
- Bryan Hayes: „EU“: Warum es keine legitimierte „EU“-Gesetzgebung gibt, Tichys Einlick, 26.05.2019