Funktionär

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Ein Funktionär ist eine Person, die eine Funktion wahrnimmt in einer Organisation, die nicht ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen ist und nicht eine Militärorganisation ist; auch bestimmte Behördentätigkeiten, die einen direkten Nutzen erzeugen, z.B. die meisten Polizeitätigkeiten, werden nicht als Funktion im Rahmen des Funktionärsbegriffes eingeordnet. Die Funktion muss dabei in Zusammenhang mit dem Zweck der Organisation stehen, eine Funktion in unterstützenden Teilbereichen der Organisation, z.B. in der Buchhaltung, reicht nicht aus für die Einordnung als Funktionär.

Ist die Rolle zeitlich aufwändiger und/oder führenderer Art oder tritt die Person besonders intensiv als Funktionär auf, so lautet die treffendere Bezeichnung Funktionärskader.

Beispiele:

  • Parteifunktionär, z.B. Mitglied eines Führungsgremiums, Mandatsträger, Schatzmeister
  • Medienfunktionär, z.B. Journalist beim Öffentlichen Rundfunk
  • NGO-Funktionär, z.B. Pressespecher einer Agitationsorganisation
  • Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde

Abgrenzung Funktionär vs. Bürger

Viele Personen üben verschiedene Rollen aus, je nach Kontext. Hierbei kann es zu einem Konflikt zwischen verschiedenen Rollen kommen. Dominiert das Verhalten und Auftreten als Funktionär, so ist die Einordnung der Person als Funktionär angemessen; dies ist auch die Konvention auf dieser Internetpräsenz.

Funktionär und "links"

Die Kerndefinition von "links" ist das Befürworten und Vorantreiben des Ausbaus der Funktionärsherrschaft über die Bürger.

Inwieweit aber ein konkreter Funktionär "links" in diesem Sinne ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Siehe auch

  • Bonze
  • Dauerfunktionärskader
  • Dauerparteifunktionärskader
  • Funktionärsherrschaft
  • Funktionärskader
  • links
  • Mandarin
  • Nettostaatsprofiteur
  • Politkommissar
  • Verwaltungsdenken