Mindestlohn

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Der Begriff Mindestlohn bezeichnet irreführend eine Beschränkung des grundrechtlichen Prinzips der Vertragsfreiheit bzgl. des Arbeitslohnes: Es wird verboten, einen Stundenlohn unterhalb einer bestimmten Mindestzahl, eben dem "Mindestlohn", zu vereinbaren bzw. zu bezahlen.

Die abstraktere, aber präzisere Bezeichnung wäre z.B. "Verbot der Vereinbarung von Stundenlöhnen, die niedriger als X sind".

Solche Verbote sind in vielen Staaten beschlossen worden, mit sehr unterschiedlichen Wirkungen.

Wirkungen des Mindestlohns

Ein sehr niedriger Mindestlohn, der ohnehin signifikant unterhalb der niedrigsten, üblicherweise gezahlten Stundenlöhne liegt, hat keine Auswirkungen.

Höhere Stundenlöhne bewirken generell, dass weniger Arbeitsstunden geleistet werden, dass mehr Menschen arbeitslos sind; besonders betroffen sind dabei junge Menschen sowie schlecht ausgebildete oder Menschen, die weniger leistungsfähig sind. Sie bewirken auch Ausweichmanöver wie Schwarzarbeit oder falsche Abrechnung, z.B. durch falsche Stundenzahlerfassung. Auch werden mehr Arbeiten ins Ausland verlagert oder durch Importprodukte substituiert.

Rechtliche Einordnung

Das Grundprinzip und der Grundwert der Vertragsfreiheit (des Verbots von staatlicher Seite, Verträge zwischen Privatpersonen sowie ihren Unternehmen außerhalb sehr enger Grenzen zu verbieten) wird durch dieses Verbot eingeschränkt. Solche Einschränkungen sind nur zulässig zugunsten deutlich höherrangigerer Grundwerte und nur unter strikter Einhaltung aller Gesetzgebungsgrundsätze.

Das durch den Mindestlohn definierte Verbot erfüllt diese Bedingungen aus folgenden Gründen nicht:

  • Ein Arbeitsvertragsabschluss mit einem geringeren Stundenlohn wird freiwillig abgeschlossen, denn Verträge sind per Definition für alle Vertragspartner immer freiwillig, ohne Zwang; wer für sich einen höheren Stundenlohn fordert, muss keinen Vertrag mit einem niedrigerem abschließen

Siehe auch

  • Grundordnungsbruch
  • Lohnbuch (Schweiz)
  • Rechtsordnungsbruch
  • Überregulierung
  • Verbotswahn
  • Verfassungsbruch
  • verfassungswidrig
  • Wirkungen n. Ordnung