Sündensteuer
Eine Sündensteuer ist eine Lenkungssteuer für einen Steuergegenstand, der im Rahmen eines Versündigungsprozesses als sündig verfemt wurde und bei dem die Bürger deshalb einen geringeren Widerstand gegen diese Steuer aufbringen, wodurch diese nicht nur eingeführt werden kann bzw. konnte, sondern häufig auch höhere Steuersätze aufweist, als das ohne Versündigungsprozess der Fall wäre.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
- Alkoholsteuern
- Energiesteuern
- Fettsteuern
- Kohlenstoffdioxidsteuer (CO2-Steuer)
- Tabaksteuer
- Zuckersteuer
Auswirkungen
Der durch die Steuer bewirkte Geldentzug führt zu einer geringeren Kaufkraft (einem geringeren Wohlstand), wodurch auf gleichartige Produkte geringerer Qualität ausgewichen wird; die gekauften Mengen dagegen werden häufig nicht in dem Maße reduziert, wie dies viele erwartet hatten.
Häufige Steuervermeidungsstrategien sind die Eigenproduktion, ggf. verbunden mit Schwarzhandel, sowie Schmuggel.
Unverhältnismäßige Belastung von Geringverdienern
Typisch für Sündensteuern ist, dass Geringverdiener relativ stärker belastet werden. Dies steht in einem auffälligen Kontrast zur Selbstdarstellung der Hauptbefürworter von Sündensteuern, den 'Linken', als angebliche Kümmerer für eben diese Personenkreise.
Siehe auch
- Ablass
- Aufspieler
- Ausplünderung
- Bürgerausplünderung
- Kohlenstoffdioxidsteuer
- Lenkungssteuer
- Steuer
- Verfemung
- Versündigung
- Überplünderung