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== Festlegung der Zuständigkeit ==
Das Festlegen der Zuständigkeit ist ausschließlich durch ein höherrangiges, staatliches Organ, welches die entsprechende Kompetenz hat (die sogenannte Kompetenz-Kompetenz, eine spezielle Variante der Zuständigkeit) bei strikter Einhaltung der Rechtsordnung möglich; eine Selbstausweitung der Zuständigkeit durch das betroffene staatliche Organ ist in allen Fällen vollständig ausgeschlossen.
== Gefahr der Zuständigkeitsausweitung ==
Jede Zuständigkeitsausweitung vermindert im Zweifelsfall die Selbstautonomie, die Freiheit der Bürger, gleichzeitig ist der Anreiz für Machtgierige hierfür sehr groß.
Aus diesem Grunde sind in der Freiheitlichen Grundordnung Zuständigkeitsausweitungen sowie, als Sonderfall, die Neuschaffung von staatlichen Organen nur und ausschließlich durch entsprechende Staatsbürgerentscheide möglich, d.h., die Kompetenz-Kompetenz liegt unabänderlich nur bei den Staatsbürgern.
== Siehe auch ==
* Amtsträgerhaftung
* Asymmetriebrechung
* Kompetenz-Kompetenz
* Machtausweitung