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→Gefahr der Zuständigkeitsausweitung
Jede Zuständigkeitsausweitung vermindert im Zweifelsfall die Selbstautonomie, die Freiheit der Bürger, gleichzeitig ist der Anreiz für Machtgierige hierfür sehr groß.
Aus diesem Grunde sind in der Freiheitlichen Grundordnung Zuständigkeitsausweitungen sowie, als Sonderfall, die Neuschaffung von staatlichen Organen nur und ausschließlich durch entsprechende Staatsbürgerentscheide möglich, d.h., die Kompetenz-Kompetenz liegt unabänderlich nur bei den Staatsbürgern. Hierbei sind für Zuständigkeitsausweitungen hohe Quoren, z.B. 80%, erforderlich, für Zuständigkeitsverkleinerungen geringere, z.B. 50%.
== Siehe auch ==