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schwerwiegend bedroht

337 Bytes hinzugefügt, 21:32, 13. Jul. 2019
Zuständigkeit für die Behebung der schwerwiegenden Bedrohung
== Zuständigkeit für die Behebung der schwerwiegenden Bedrohung ==
Die folgenden Personen bzw. Organisationen sind in absteigender Priorität zuständig (höchste Priorität zuerst):
* die schwerwiegend bedrohte Person selbst
* im Falle von Kindern und unter Vormundschaft stehenden Personen: Die Erziehungsberechtigten bzw. Vormünder
* xdie (weitere) Familie* zuständige Behörden* jede Person , Organisation oder OrganisationBehörden, gegebenenfalls auch von anderen Staaten, die schneller als die obigen Zuständigen den Zustand beenden oder vermindern kann ohne unverhältnismäßige eigene Gefahr
== Siehe auch ==

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