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'''schwerwiegend bedroht''' ist ein neugeschaffener Fachbegriff, der einen Zustand der signifikanten Wahrscheinlichkeit bezeichnet, dass ein Mensch ohne ausreichenden Rechtsgrund und gegen den eigenen Willen (bzw. den der Erziehungsberechtigten) innerhalb einer kurzen Zeitspanne dauerhafte, sgnifikante signifikante Schäden an Leib, eine schwere Verletzung, eine längere Freiheitsberaubung oder sogar die Tötung erleiden wird.
Die Ursache kann hierbei natürlicher Art sein, z.B. eine Überschwemmung oder eine schwere Krankheit, sie kann ganz oder teilweise selbst verschuldet sein, z.B. eine Hungersnot, die mit durch unzureichende Bevorratung enstanden entstanden ist, sie kann aber auch durch andere Personen oder Organisationen verschuldet sein, z.B. die Verfolgung durch ein Regime.
Eine legitimierte Strafverfolgung erfüllt nicht den Tatbestand der schwerwiegenden Bedrohung. Auch größere Strafen als andernorts führen nicht automatisch zur Einordnung einer Strafe als unlegitimiert.