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→Anforderungen an Mandatsträger
Die Mandatsträger (Parlamentarier) von Universalparlamenten haben, wie alle Mandatsträger, die Pflicht, sich umfassend Kenntnis von allen relevanten Vorgängen zu verschaffen, für die das Parlament zuständig ist, diese Vorgänge zu bewerten, im Sinne des best practice zu vergleichen, auf Sparsamkeit, strikte Konformität mit Rechtsordnung zu achten.
Auch wenn es für die einzelnen Mandatsträger zulässig ist, sich teilweise auf Teilbereiche zu konzentrieren und nicht jede Einzelheit persönlich zu überprüfen, muss konstatiert werden, dass der schiere Umfang, z.B. der Zuständigkeiten des Deutschen Bundestages , dermaßen groß ist, dass die Aufgabe selbst ansatzweise undurchführbar ist.
== Siehe auch ==