Universalparlament

Aus Buergerwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Universalparlament ist ein Parlament, welches für alle Themenbereiche / Fachbereiche ("universal") im Rahmen der Rechtsordnung zuständig ist.

Die meisten Parlamente sind Universalparlamente, mit Ausnahme von Parlamenten, die räumlich kleinere Zuständigkeitsterritorien haben, wie dies bei den Gliedstaatenparlamenten bei Bundesstaaten der Fall ist; aber auch dann sind sie meist eher Universalparlamente, wenn auch eingeschränkt. Beispielsweise haben die Landtage in Deutschland keine Zuständigkeit für die Außenpolitik oder für die Verteidigungspolitik (aber für die Polizei).

Anforderungen an Mandatsträger

Die Mandatsträger (Parlamentarier) von Universalparlamenten haben, wie alle Mandatsträger, die Pflicht, sich umfassend Kenntnis von allen relevanten Vorgängen zu verschaffen, für die das Parlament zuständig ist, diese Vorgänge zu bewerten, im Sinne des best practice zu vergleichen, auf Sparsamkeit, strikte Konformität mit Rechtsordnung zu achten.

Auch wenn es für die einzelnen Mandatsträger zulässig ist, sich teilweise auf Teilbereiche zu konzentrieren und nicht jede Einzelheit persönlich zu überprüfen, muss konstatiert werden, dass der schiere Umfang, z.B. der Zuständigkeiten des Deutschen Bundestages, dermaßen groß ist, dass die Aufgabe selbst ansatzweise undurchführbar ist.

Siehe auch

  • best practice
  • Bundesparlament
  • Bundestag
  • Landesparlament
  • Landtag
  • Mandatsträgerpflicht
  • Parlament
  • Regionalparlament
  • Schülerparlament