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Der Begriff "'''Klimanotstand'''" ist zusammengesetzt aus den Worten "Klima" und "Notstand" und bezeichnet eine fiktionale Situation, in der eine künftige, angenommene Klimaänderung hochrangige Rechtsgüter, wie z.B. Leben und Gesundheit, kurzfristig schwerwiegend bedrohen wird.
Inhaltlich gibt es nicht nur keinen "Klimanotstand", sondern es kann auch gar keinen geben. Denn ein Notstand ist u.a. dadurch definiert, dass die regulären, zuständigen Staatsorgane aus räumlichen und/oder zeitlichen Gründen ihrer Aufgabe nicht nachkommen können, um eine aktuelle oder unmittelbar drohende, schwerwiegende Rechtsgutsverletzung zu beenden oder abzuwenden. Klimaänderungen dagegen finden auf Zeitskalen von Jahrzehnten und länger statt; daher ist ein eventuelles Tätigwerden von Staatsorganen zeitlich ohne jede Schwierigkeit durchführbar. Auch wären alle auch nur theoretisch durchführenbaren Maßnahmen in keiner Weise geeignet, eine eventuelle Rechtsgutsverletzung kurzfristigzu verhindern, da das Klima nur auf langen Zeitskalen von vielen Jahren beeinflussbar ist.
Auf diesen Seiten wird der Begriff daher in Anführungszeichen geschrieben, um anzudeuten, dass es das Insinuierte nicht gibt.