"Klimanotstand": Unterschied zwischen den Versionen

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* Grundordnungsbruch
 
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Version vom 19. Juni 2019, 21:24 Uhr

Der Begriff "Klimanotstand" ist zusammengesetzt aus dem Begriff Klima und Notstand und bezeichnet eine fiktionale Situation, in der eine künftige, angenommene Klimaänderung hochrangige Rechtsgüter, wie z.B. Leben und Gesundheit, kurzfristig schwerwiegend bedrohen wird.

Inhaltlich gibt es nicht nur keinen "Klimanotstand", sondern es kann auch gar keinen geben. Denn ein Notstand ist u.a. dadurch definiert, dass die regulären, zuständigen Staatsorgane aus räumlichen und/oder zeitlichen Gründen ihrer Aufgabe nicht nachkommen können, um eine aktuelle oder unmittelbar drohende, schwerwiegende Rechtsgutsverletzung zu beenden oder abzuwenden. Klimaänderungen dagegen finden auf Zeitskalen von Jahrzehnten und länger statt; daher ist ein eventuelles Tätigwerden von Staatsorganen zeitlich ohne jede Schwierigkeit durchführbar. Auch wären alle auch nur theoretisch durchführenbaren Maßnahmen in keiner Weise geeignet, eine eventuelle Rechtsgutsverletzung kurzfristig

Auf diesen Seiten wird der Begriff daher in Anführungszeichen geschrieben, um anzudeuten, dass es das Insinuierte nicht gibt.

Begriffsverwendung

Der Begriff wird vor allem von politischen Akteuren verwendet, insbesondere solchen, die sich selbst als "links" einordnen, die verschiedene von ihnen geforderte Maßnahmen unmittelbar durchzusetzen wollen, tendenziell ohne die durch die Rechtsordnung vorgeschriebenen Entscheidungswege zu durchlaufen.

Siehe auch

  • Bürgeraushebelung
  • Bürgerentmachtung
  • Fake-Notstand
  • Grundordnungsbruch
  • Klimaapologet
  • Kompetenzanmaßung
  • Kompetenzüberschreitung
  • Linksputsch
  • Machtergreifung
  • Notstand
  • Putsch
  • Rechtsordnungsbruch
  • Verfassungsbruch
  • Werteinversion
  • Zuständigkeit
  • Zuständigkeitsanmaßung
  • Zuständigkeitsüberschreitung